Tipps
Steuerboni
Hecke schneiden – Baum raus – Gehweg sicherer machen
Mit uns können Sie zwei Steuerboni nützen:
- Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Heckenschneiden oder Rasenmähen können Sie in der Steuererklärung 20% der Aufwendungen bis zu einer Höhe von 4.000 Euro geltend machen.
- Bis zu 1200 Euro (oder 20% des Rechnungsbetrages) können Sie zusätzlich für Handwerkerleistungen absetzen – etwa für den Austausch der alten Gehwegplatten.
Zusätzlich könnten auch noch 510 Euro für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse abgesetzt werden (dazu zählen Tätigkeiten, „die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden.“).
Macht zusammen maximal 5.710 Euro pro Jahr. Die Kosten werden direkt von der Steuerschuld und nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Und:
Rechnungen aufheben, falls das Finanzamt diese sehen möchte. Wir weisen dafür die Lohn- und Arbeitskosten gesondert aus. Die Materialkosten (Gehwegplatten, neue Rohre für Bewässerung) bringen steuerlich nichts. Und die Rechnung bitte überweisen. „Nur Bares ist Wahres“ zählt beim Finanzamt schon lange nicht mehr.
(Diese Angaben sind ohne Gewähr. Fragen Sie ggf. einen Steuerfachmann oder Ihr zuständiges Finanzamt.)
Nachbarschaftsrecht
Nachbarschaftsrecht oder besser: Nachbarschaftskultur
Wie sagten schon die Alten: Seine Verwandten und seine Nachbarn kann man sich nicht aussuchen. Also heißt es Rücksicht nehmen und sich arrangieren.
Gerade eine gute Nachbarschaft ist bei Gartenliebhabern wichtig. Allerdings helfen dabei in manchen Fällen gesetzliche Vorgaben und kommunale Verordnungen für einen geordneten Rahmen.
Grundlegende Bestimmungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 903 bis §§ 924). Aber der Alltag wird meist näher in den Rechtsverordnungen der Länder und Kommunen geregelt. Diese betreffen dann Grundstückseinfriedungen sowie Pflanzabstände und deren Höhen, den Überhang von Ästen, das Umgehen mit Wurzeln, die die Grundstücksgrenze nicht kennen, Baumschutz, Ruhezeiten bei Außenarbeiten, Bodenerhöhungen, usw..
Aber wie so oft haben dann Streitigkeiten mehr mit Chemie zu tun und sollten tunlichst zugunsten einer sozialverträglichen Einigung vermieden werden.
Wenn Sie sich also neu in eine Nachbarschaft einfügen wollen, erkundigen Sie sich rechtzeitig über die rechtlichen Vorgaben und die gewachsenen Gepflogenheiten.
Und vielleicht können wir Ihnen bei einem Gespräch vor Ort hilfreiche Tipps geben. Ein Sichtschutz, ein gestutzter Baum, eine andere Bepflanzung? Oft sind es nur kleine Eingriffe und die Stimmung passt wieder. Es muss ja nicht gleich ein neuer ‚Maschendrahtzaun‘ sein.