von FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch kurz AGB genannt, regeln die Vereinbarungen zwischen Ihnen als Kunden (Auftraggeber / AG) und uns als Auftragnehmer (AN). Sie tragen dazu bei, dass ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als AG und uns als AN gegeben ist. Darüber hinaus schützen diese Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als Leistungserbringer.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für die Geschäftsbeziehung von FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG und sind Bestandteil aller Liefer-, Werk- und Dienstleistungsverträge sowie sonstigen vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB gelten für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehungen der Firma FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und gelten auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden. Ausgenommen sind Materialpreise die extremen Schwankungen unterliegen und auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.
2.2 Mit der Bestellung von Waren, Bau- und Dienstleistungen erklärt der AG verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.
2.3 Bestellt der AG die Waren oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege (E-Mail), werden wir den Zugang der Bestellung umgehend bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.
2.4 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch unsere Lieferanten. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.
§ 3 Leistungs- und Lieferfristen
3.1 Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel annähernd und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist. Sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Firma FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG durch etwaige Zulieferanten.
3.2 Ist vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG zurückzuführen ist.
3.3 Gerät FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger Verzugsschaden des Kunden beschränkt sich auf höchstens 5 % der vereinbarten Vergütung, sofern FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG den Verzug nur fahrlässig verursacht hat.
3.4 Höhere Gewalt bei FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG oder den Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung verhindern, verändern etwaige vertraglich vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der hierdurch bedingten Leistungsstörungen. Dies schließt auch Epidemien, Pandemien, Seuchen und behördliche Maßnahmen wie z.B. Quarantäneanordnungen ein. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach anerkannten Regeln und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material- und Produktfreigaben.
3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt, z.B. durch die Endabrechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat der diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragnehmer durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
3.7 Vorbehalte wegen etwaiger Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB § 7 trägt.
§ 4 Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
4.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren oder Dienstleistungen binnen einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug, FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG ist nach billigem Ermessen dann berechtigt, die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugsschaden in Höhe von 10 % p. a. zu berechnen.
4.2 FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen. Diese sind binnen einer Frist von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug und FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese Abschlagszahlung beglichen ist. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Sämtliche gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz von FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG, genauso bleiben sämtliche durch uns entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.
4.3 Tritt in den Vermögensverhältnissen des AG eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
§ 5 Gewährleistung
5.1 FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG übernimmt die Gewähr, dass die erbrachte Leistung ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber bereit gestellt werden, wird von FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herrühren. Auf erkennbare Mängel hat der AN den AG hinzuweisen.
5.3 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (Düngung, Wässern usw. nach Absprache). Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost , Dürre, Schädlingsbefall usw. sind von der Garantie ausgenommen. Als AN werden wir aber versuchen solche Ereignisse zu beobachten um möglichen Schäden gegebenenfalls entgegenwirken zu können. Im Regelfall ersetzen wir einzelne Ausfälle von Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen Schädigungen durch den Kunden erkennbar.
5.4 FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG liefert die Ware in der Ausführung und Beschaffenheit,die zum Lieferzeitpunkt üblich ist. Die Haftung für die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck ist ausgeschlossen. Eine Sachmängelhaftung ist des Weiteren ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist.
5.5 Auf von uns durchgeführte Bauleistungen geben wir eine Gewährleistung von bis zu fünf Jahren.
5.6 Tritt ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen, steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom Vertrag zurücktreten kann der Kunde im Falle von grob fahrlässigen und
schwerwiegenden Mängeln, die weder durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt werden konnten.
5.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung, übernimmt FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und Haltbarkeit gelieferter Ware i. S. d. § 443 BGB. Im übrigen haftet FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG für durch sie zu vertretende Sach- und Rechtsmängel ihrer Leistungen und Lieferungen wie folgt:
5.8 FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG haftet für durch sie zu vertretende Mängel nach ihrer Wahl, entweder auf Nachbesserung (Mängelbeseitigung) oder auf Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Warenwertes. Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Eine etwaige gesetzliche Haftung von FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG für aus zu vertretenden Sachmängeln folgenden Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) oder auf Grund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens, bleibt unberührt.
5.9 Mängelansprüche des Kunden bestehen nur bei erheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei erheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Ware bzw. der erbrachten Dienstleistung.
5.10 Der Kunde hat die empfangene Ware oder erbrachte Leistung unverzüglich auf etwaige Sachmängel hin zu untersuchen und seine Beanstandung unverzüglich gegenüber FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG schriftlich zu übermitteln. Nach Ablauf von 7 Tagen gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit etwaige Mängel, Abweichungen oder sonstige Beanstandungen im Rahmen einer zumindest stichprobenartig durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können. Bei sämtlichen Rücklieferungen an FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG trägt der Kunde die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware bis zu deren Eingang bei FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG.
5.11 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, sind FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG die aus Anlass der Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom Kunden zu ersetzen.
5.12 Rückgriffansprüche des Kunden gegen FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG aus § 478 BGB (Unternehmerrückgriff) bestehen nur insoweit, als der Kunde keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat und der Kunde ein Verbraucher ist.
§ 6 Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, kann FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG für Schäden keinerlei Haftung übernehmen.
6.2 Alle zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage- und Werkpläne o.ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und dergleichen, zu denen der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.
6.3 Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom Auftragnehmer in der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden. Sollte dies nicht möglich sein, so trägt der Kunde die Kosten für die Bereitstellung.
§ 7. Aufrechnungsverbot und Ausschluss des Zurückbehaltungsrecht
7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG aufzurechnen oder ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten liegen rechtskräftig festgestellte oder durch FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG schriftlich anerkannte Gegenansprüche zu Grunde.
§ 8. Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand
8.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand von FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG (Amtsgericht Fürth).
8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.3 Im Streitfall ist FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG berechtigt den Streitfall an eine unabhängige Schiedsperson zu leiten. Die Schiedsperson wird in diesem Fall vom Kunden und von FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG zusammen ausgewählt. Die anfallenden Kosten werden zu gleichen Teilen vom Kunden und von FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG getragen.
§ 9. Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen
9.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen FREI RAUM GARTEN GmbH & Co. KG
und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Vereinbarungen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.
Bubenreuth, Februar 2021